Unsere RKC-Beitragsordnung
seit 01.01.2024
1. Die Beitragsordnung
wird vom Vorstand des Vereins durch Beschluss festgelegt und
regelt die Berechnung der Mitgliedsbeiträge des RKC e.V. und ist für alle Mitglieder verbindlich.
2. Beitragseinzug
Der Beitragseinzug erfolgt bargeldlos.
Jedes Mitglied hat dem Vorstand selbständig die für den Beitragseinzug notwendigen Angaben und eventuell eintretende Änderungen, bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung erfolgt durch eine SEPA-Lasteinzugsermächtigung. Die Kosten für Mahnungen und Rückbuchungen gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Rückbuchungsgebühr des jeweiligen Kreditinstitutes und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € werden eingezogen. Der Beitragseinzug erfolgt jeweils zur Hälfte im Februar und August.
3. Festlegungen zu den Tarifgruppen
Die Tarifgruppen sind in Punkt 4 festgelegt. Die Inanspruchnahme der Tarifgruppe „Schüler/in, Azubi“ ist auf Verlangen des Vorstandes durch eine entsprechende Bescheinigung zu belegen. Kind im Sinne dieser Ordnung ist jedes Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, fällt es automatisch aus der Tarifgruppe „Familienbeitrag“ heraus. Das „Kind“ kann einen eigenen Aufnahmeantrag für die für sich zutreffende Tarifgruppe stellen. Ohne einen neuen Aufnahmeantrag endet seine Mitgliedschaft. Schüler, Studenten, Azubis, welche in den Trainingsgruppen unter Anleitung trainieren, müssen für die Nutzung des Vereinsbootes und für die Trainingsbetreuung den entsprechenden Beitrag entrichten.
4. Tarifgruppen
Tarifgruppe | Monat | Jahr |
Erwachsener | 11,00 € | 132,00 € |
Rentner | 9,00 € | 108,00 € |
Student / Azubi | 6,00 € | 72,00 € |
Familie | 25,00 € | 300,00 € |
Kind in Trainingsgruppe | 12,00 € | 144,00 € |
Bootsplatz | 4,00 € | 48,00 € |
Spind | 2,00 € | 24,00 € |
1x betreutes Training für Erwachsene / Woche | 10,00 € | 120,00 € |
nicht geleistete Aufbaustunden | 200,00 € | |
Fördermitgliedschaft | 5,00 € | 60,00 € |
Vereinsbootsnutzung Erwachsene | 8,00 € | 96,00 € |
Vereinsbootsnutzung Schüler, Student, Azubi | 4,00 € | 48,00 € |
5. Aufbaustunden
Jedes volljährige Vereinsmitglied bis zur Regelaltersgrenze von 67* Jahren, leistet im Jahr 10 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Verein. Die Termine werden durch den Objektwart bekannt gegeben. Jedes Vereinsmitglied kann, mit schriftlichem oder digitalem Nachweis beim Objektwart, die Arbeitsstunden individuell ableisten. Ein Vereinsmitglied kann die Arbeitsstunden für ein anderes Vereinsmitglied leisten. Alle Tätigkeiten, welche dem Gemeinwohl im Verein nützlich sind, werden ebenso angerechnet, wie Hilfen im Trainings- und Wettkampfbetrieb, den Transport von Kindern, Jugendlichen und Material zu den Veranstaltungen und Wettkämpfen, die Organisation und Hilfe bei Vereinsveranstaltungen und die Vorstands- und Trainerarbeit oder die Beschaffung von Material und Gebrauchsgegenständen.
Von den Arbeitsstunden befreit sind: Vereinsmitglieder mit einem Wohnort mehr als 50 km vom RKC entfernt, Fördermitglieder und Vereinsmitglieder mit nachweislichen Behinderungen für Vereinsarbeiten.
Bei Nichtleistung der Arbeitsstunden werden im Folgejahr 20,00 € je Stunde automatisch per Lastschrift im ersten Quartal eingezogen.
Bei Ein- und Austritten in den Verein während des Geschäftsjahres, werden die Arbeitsstunden anteilig angerechnet.
*wird automatisch mit der staatlichen Regelaltersrente angepasst.
6. Fördermitgliedschaft
Dieser Sondertarif ist für Vereinsmitglieder, welche ihrem Verein treu bleiben wollen, beruflich oder privat keine Gelegenheit für eine intensive Nutzung haben. Fördermitglieder haben keinen eigenen Bootsplatz oder Spind. Sie müssen sich bei Bedarf laut der Gebührenordnung ein Boot vom Verein leihen.
7. Betreutes Training für Erwachsene mit Vereinsbootsnutzung
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Leistung. Das Training findet einmal in der Woche auf dem Wasser oder im Kraftraum statt. Für die Nutzung der Vereinsboote wird eine Gebühr fällig.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2024